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Länder
Zentralafr. Republik
Informationen zum Land
| Zentralafrikanische Republik |
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Gelegen
im Herzen von Afrika hat sich die Zentralafrikanische Republik zu einem
beliebten und zugleich auch attraktiven Reiseland entwickeln können.
Gelegen auf einer Hochebene von 1400 Metern präsentiert sich das Land
extrem abwechslungsreich und vielseitig. Für die zahlreichen Reisenden
aus aller Welt hat die Zentralafrikanische Republik einiges zu bieten.
Typisch für das Land und seine Natur sind die zahlreichen Waldelefanten und die hohen Gorillabestände. Die Hauptstadt Bangui ist einer der wohl größten Kontraste. Während sich die Dörfer bis heute traditionell und ursprünglich präsentieren, ist Bangui impulsiv und modern. Die Zentralafrikanische Republik ist jedoch auch eines der ärmsten Länder dieser Welt. Bis heute wurde der Reichtum an Bodenschätzen kaum genutzt und vor allem die Bevölkerung hat kaum etwas von den erzielten Einnahmen. Es sind nur sehr wenige Reisende, die es in die Zentralafrikanische Republik zieht. Betrachtet man die Strukturen und auch die Ausschöpfung des touristischen Potenzials, sollte das kaum wundern. Vor allem während der Regenzeit von März bis Oktober besteht kaum eine Möglichkeit das Land zu entdecken. Auch außerhalb dieser Wochen sollten einige Sicherheitsvorkehrungen vor Reiseantritt beachtet werden. Doch auch wenn sich das Land oftmals nicht von seiner besten Seite präsentiert, gibt es einige Orte, die wahrlich einen Besuch wert sind. Es sind vor allem die Kleinigkeiten und die Details, die die Zentralafrikanische Republik auszeichnen und zu einem Land mit einem gewissen Charme machen. Fläche: 622.984 qkm (fast doppelt so gross wie die Bundesrepublik Deutschland) Bevölkerungszahl: 4,95 Mio (Juli 2011, CIA); Das Zentralafrika zuerst besiedleter Volk, die Pygmäen, sind stark dezimiert worden, die letzten bewohnen die Regenwald-Regionen. Die grössten Völker sind Baya (33 %), Banda (27 %), Mandjia (13 %), Sara (10 %), Mboum (7 %), M'Baka (4 %), Yakoma (4 %). In den Städten leben einige tausend Europäer, zum grössten Teil Franzosen. Bevölkerungsdichte: 7,9 Einwohner pro qkm, dies ist einer der geringsten Werte in Afrika. Bevölkerungswachstum: 2,146 % pro Jahr (2011, CIA) Hauptstadt: Bangui (ca. 600.500 Einwohner, 2006). Regierungsform: Republik, Verfassung vom 05.12.2004 Höchster Punkt: Mont Ngaoui, 1.420 m Tiefster Punkt: Ubangi-Fluss, 335 m Staatsoberhaupt: Präsident François Bozizé im zweiten Wahlgang nach romanischem Mehrheitswahlrecht am 08.05.2005 im Amt bestätigt (gleichzeitig Verteidigungsminister); Präsidentschaftswahlen für April 2010 geplant Regierungschef: Ministerpräsident Faustin-Archange Touadera Außenminister: General Antoine Gambi Sprache: Die Verkehrssprache ist französisch. Um sich bei den zahlreichen Polizei-/ Gendarmeriekontrollen bei Fahrten in- und außerhalb der Hauptstadt verständlich machen zu können, sind zumindest Grundkenntnisse unverzichtbar. Religion: Etwa 35 % glauben an traditionelle afrikanische Religionen, 25 % sind Protestanten, 25 % Katholiken und etwa 15 % Muslime. Die einheimischen Religionen beeinflussen die den christlichen Glauben in der Zentralafrikanischen Republik sehr stark. Ortszeit: MEZ. In der Zentralafrikanischen republik gibt es keine Umstellung zwischen Sommer- und Winterzeit. Die Zeitdifferenz zu Mitteleuropa ist im Winter 0 h sowie im Sommer -1 h Telefonvorwahl: 00236 bzw. +236 Internetkennung: .cf Netzspannung: 220/380 V, 50 Hz. Strom gibt es allerdings nur in größeren Orten und auch hier kann es zu Stromausfällen kommen. Die Zentralafrikanische Republik ist ein Binnenland (kein Zugang zum Meer). Das Land befindet sich zum grossen Teil auf dem Plateau der Nordäquatorialschwelle, die grössten Höhen (bis 1.420 m) werden im Westen in der Grenzregion zu Kamerun erreicht. Im Nordosten erreicht das Bongomassiv eine Höhe von 1.400 m, im Norden senkt sich die zentralafrikanische Hügellandschaft allmählich zur Beckenlandschaft im Tschad ab. Die Nordäquatorialschwelle bildet die Wasserscheide zwischen dem Stromgebiet des in den Tschadsee mündenden Chari und dem Einzugsgebiet des Oubangui, der nach Süden fliesst und in den Kongo mündet. Südlich der Hauptstadt ist der Oubangui befahrbar. Die zahlreichen Wasserfälle bieten Möglichkeiten zur Erzeugung von Hydroelektrizität. Der Südwesten wird von dichtem tropischen Regenwald bedeckt. Dieser Landesteil ist eine der letzten Zufluchtsstätten für Waldelefanten und Flachlandgorillas. Der grösste Teil des Landes besteht jedoch aus sanftem Hügelland mit Feuchtsavannen (Baumsavannen) und einem flachen Plateau mit trockenen, lichten Laubwäldern, die teilweise durch Buschfeuer zerstört oder durch Abholzung in Savanne verwandelt wurden. Im Norden geht die Landschaft in Trockensavanne über. Flugzeug: Air France (AF) fliegt wöchentlich von Paris nach Bangui, Sudan Airways fliegt aus Khartoum die Zentralafrikanische Republik an. Internationale Flughäfen: Bangui M'Poko International Airport (BGF) befindet sich 7 km südöstlich der Stadt. Es gibt Mietwagen, ausserdem fahren Busse und Taxis nach Bangui. Schiff: Die wichtigsten Häfen sind Algier, Béjaia, Oran und Skikda. Passagierschiffe laufen regelmässig Algier und Oran an. Algérie Ferries betreibt Autofähren von Marseille (Frankreich) und Alicante (Spanien) nach Algier, Annabe, Bejaia sowie Oran und die Société Nationale Maritime Corse Méditerranée (SNCM) bietet eine Autofähre von Marseille nach Algier an. Pkw: Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss in einem sogenannten Laissez-Passer dokumentiert werden. Empfohlen wird ein Internationales Carnet de Passage (erhältlich beim ADAC oder AvD Automobilclub). Mit diesem Dokument muss kein Einfuhr-Zoll bezahlt werden, die Ausfuhr des Fahrzeugs ist allerdings verbindlich. Die wichtigsten Grenzübergänge:
Aufgrund der instabilen Sicherheitslage in der Zentralafrikanischen Republik und in den meisten Nachbarländern, wird empfohlen, sich vor der Reise bei der Botschaft über die aktuelle Sicherheitssituation zu informieren. Reisepass: Ist allgemein erforderlich, dieser muss noch mindestens 6 Monate gültig sein. Visum: Ist allgemein erforderlich. Für Reisen nach Zentralafrikanische Republik muss rechtzeitig (mindestens 1 Woche) vor Reiseantritt bei der zentralafrikanischen Botschaft oder Konsulat ein Visum beantragt werden. Vorherige telefonische Auskunft sollte eingeholt werden. Antragsformulare sind bei der Botschaft oder beim Konsulat erhältlich. Antragstellung: Postalisch oder persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung. Bei der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die fälligen Visagebühren beigefügt sein. Unterlagen: Touristenvisum: 2 Antragsformulare - 2 aktuelle Passfotos - Reisepass, der noch mindestens 6 Monate gültig ist - Hin- und Rückflugticket oder Reisebuchungsbestätigung - Impf-Bescheinigung gegen Gelbfieber. Geschäftsvisum: Zusätzlich ein Firmenschreiben über Zweck und Dauer der Reise und eine Kostenübernahmebestätigung. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Rückumschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt sein. Bearbeitungszeit: Etwa 7 Tage (5 Botschaftsarbeitstage). Bei der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die fälligen Visagebühren beigefügt sein. Kosten der Visumerteilung: Bis ein Monat Aufenthalt, einfache Einreise: 70,00 Euro; bis drei Monate Aufenthalt, mehrmalige Einreise: 160,00 Euro; Expressbearbeitung: zusätzlich 10,00 Euro. Einreise mit Kindern: Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, besonders bei längeren Aufenthalten. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, besonders bei längeren Aufenthalten. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepass eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepass. Ein eigener Reisepass für Kinder wird empfohlen, besonders bei längeren Aufenthalten. Für Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Impfungen: Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können Sie dem Kapitel Zentralafrikanische Republik-Gesundheitshinweise entnehmen. Zollvorschriften: Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Die Einfuhr von Waffen ist verboten, Jagdwaffen müssen deklariert werden, jedoch kann eine Genehmigung für die Einfuhr vor der Einreise beantragt werden. Daher sollten Jagdaufenthalte über eine der zahlreichen Safarigesellschaften organisiert werden, die die Formalitäten erledigen können. Die Ausfuhr von Naturprodukten, ist (auch in verarbeiteter Form) genehmigungspflichtig (Holz, Pflanzen, Tierhäute, Knochen, usw.). Die Einfuhr eines Fahrzeugs muss deklariert werden (Laissez-Passer). Anzuraten ist die Beschaffung eines internationalen „Carnet de Passage“ (erhältlich über den ADAC oder den AvD Automobilclub). Damit muss kein Zoll bezahlt werden; die Ausfuhr des Fahrzeugs ist dann verbindlich. Landes-Währung: 1 Franc CFA (Franc de la Coopération Financière en Afrique Centrale) eingeteilt in 100 Centimes. Der CFA wird von der Banque des Etats de l’Afrique Centrale (BEAC, Staatsbank der Zentralafrikanischen Staaten) herausgegeben und ist in Äquatorialguinea, Gabun, Kamerun, Kongo, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik Zahlungsmittel. Der von der Banque des Etats de l’Afrique de l'Ouest (BCEAO, Staatsbank der Westafrikanischen Staaten) herausgegebene CFA Franc (XOF) ist kein gesetzliches Zahlungsmittel in der Zentralafrikanischen Republik. Der CFA Franc ist mit festem Wechselkurs an den Euro gebunden. Währungskürzel: CFA Fr, XAF Banknoten sind in den Werten 10.000, 5.000, 2.000, 1.000 und 500 CFA Fr. im Umlauf sowie Münzen in den Nennbeträgen 500, 100, 50, 25, 10, 5, 2 und 1 CFA Fr. sowie 50, 20, 10, 5 und 1 Centime. Geldwechsel: In Bangui sowie Berbérati kann man in Banken Geld wechseln. Aktuelle Wechselkurse:
Reiseschecks: Reiseschecks sollten in Euro ausgestellt werden, der Kurs auf Reiseschecks ist jedoch wesentlich schlechter als auf Bargeld, ausserdem sind die Wechsel-Gebühren hoch. Geldautomaten: Gibt es in der Zentralafrikanischen Republik nicht. Devisenbestimmungen: Keine Beschränkungen. Es besteht allerdings Deklarationspflicht bei der Ein- und Ausfuhr. Bank-Öffnungszeiten: Mo - Fr 07.00 - 11.30 Uhr Trinkgelder: Es ist üblich, etwas Trinkgeld zu geben, wenn man mit den Dienstleistungen zufrieden war. Dabei gibt es weder feste Regeln noch eine Verpflichtung. Trinkgelder immer in Landeswährung zahlen, da andere Münzen schwer zu tauschen sind. Hier ein paar Richtwerte: • Guide pro ganzer Tag: ca. EUR 4/CHF 5 • Guide für eine Führung von 2-3 Stunden: ca. EUR 2/CHF 3 • Fahrer pro ganzer Tag: ca. EUR 3/CHF 4 • In Restaurants: ca. 5-10% des Rechnungsbetrages • Gepäckträger pro Gepäckstück: ca. 30 Cent/50 Rappen • Zimmermädchen: ca. EUR 1/CHF 2 Im Folgenden die Links zu den Reise- und Sicherheitshinweisen für Zentralafrikanische Republik der Aussenministerien von Deutschland, Österreich sowie der Schweiz:
Impfschutz: Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Es kommt immer wieder zu Gelbfieberausbrüchen, zuletzt im Mai 2008 in der Prefecture Ouham-Pend. Das Auswärtige Amt empfiehlt neben dem Impfschutz gegen Gelbfieber weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition zusätzlich Hepatitis B, Tollwut, Typhus und Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff). Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig. Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.
Wir empfehlen allen Reisenden: körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
HIV/AIDS
Durchfallerkrankungen und Cholera
Bitte beachten Sie neben meinem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis: Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich. Überwiegend feucht-heißes Tropenklima, nach Norden zunehmend Savannen-Klima, im äußersten Nordosten Sahel-Klima, im Süden tropischer Regenwald. Die optimale Reisezeit ist von der Dauer der Regenzeit in dem Landesteil abhängig, den man besuchen möchte. Für den Süden empfiehlt sich die kurze Trockenzeit im Dezember bis Februar. Denn nur dann sind die Strassen und Pisten – im Gegensatz zur Regenzeit – befahrbar. Im Norden dauert die Trockenzeit länger. Daher ist eine Fahrt in diese Region von November bis April möglich. Zwar ist es während dieser Monate im Norden am heissesten, es ist aber dennoch erträglicher, als wenn man in der drückend schwülen und feuchtheissen Regenzeit reisen würde. Dzanga – Sangha – Nationalpark Der Dzanga – Sangha – Nationalpark ist ohne Zweifel eine der Perlen dieses Landes. Er hat sich in der Zentralafrikanischen Republik zu einem wahren Kleinod entwickeln können und so wundert es kaum, dass es die meisten Reisenden in den Park zieht. Typisch für den Nationalpark sind die Flachland Gorillas und Elefanten. Die Parkleitung bietet für Reisende ab 16 Jahren abenteuerliche Gorilla – Touren an. Aber auch wenn diese in großen Beständen zu finden sind, kann man sich sicher sein, dass man Ruhe und Geduld mitbringen muss. So haben auch schon zahlreiche Besucher den Park verlassen ohne eines dieser Tiere zu Gesicht zu bekommen. Der Besuch des Dzanga – Sangha – Nationalparks ist nur möglich, wenn man sich in einem sehr guten gesundheitszustand befindet. Die Zentralafrikanische Republik verfügt neben dem Dzanga – Sangha – Nationalpark über weitere Anlagen dieser Art. Auf Grund der hohen Sicherheitsvorkehrungen können diese für den Tourismus jedoch nicht genutzt werden.
Der Regenwald der Zentralafrikanischen Republik
Die Hauptstadt Bangui In der Zentralafrikanischen Republik wird seit 1999 keine deutsche Botschaft mehr unterhalten. Die zuständige Deutsche Botschaft in Yaounde (Kamerun) hat ein Verbindungsbüro in Bangui, dessen Leiter (gleichzeitig österreichischer Honorarkonsul) in Notfällen konsularische Hilfestellung vor Ort leistet. Er ist unter Telelefon-Nr. des österreichischen Konsulats zu erreichen: 00236 - 61 73 33, 61 69 99, Fax: 61 66 20. Allerdings muss mit (bis zu mehrtägigen) Ausfällen von Telefon- und Faxverbindung gerechnet werden. Ministère de l'Environnement et du Tourisme: BP 830, Ave. B. Boganda, CF-Bangui Tel: 617 921/527. Fax: 61 57 41 oder 61 10 85. Botschaft der Zentralafrikanischen Republik: 30, rue des Perchamps, F-75116 Paris Tel: 0033/1/45-25-39-74. Fax: 0033/1/45-27-48-11 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 - 12.30 Uhr und 14.30 - 17.00 Uhr E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spam-Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können (ist auch für Deutschland und die Schweiz zuständig). Honorarkonsulat der Zentralafrikanischen Republik: Blaasstraße 36, A-1190 Wien Tel: (01) 749 10 76. Fax: (01) 749 10.
Konsulat der Republik Österreich: Wir tun unser Bestes, um die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der häufigen Änderungen können wir aber nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit garantieren. Bitte informieren Sie uns, falls Sie Fehler oder veraltete Angaben entdecken. Wir tun unser Bestes, um die Informationen auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der häufigen Änderungen können wir aber nicht für deren Richtigkeit und Vollständigkeit garantieren. Bitte informieren Sie uns, falls Sie Fehler oder veraltete Angaben entdecken. Dieser Artikel basiert auf folgenden Quelle(n): - Artikel "Zentralafrikanische Republik" aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. - Artikel "Zentralafrikanische Republik" von der Website www.fernweh.com - Artikel Zentralafrikansiche Republik
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