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Welche Flüssigkeiten dürfen Sie im Flug-Handgepäck mitnehmen? Drucken E-Mail
Seit 6. November 2006 gelten für alle Passagiere, die von europäischen Flughäfen sowie von Norwegen, Island und der Schweiz abfliegen, neue Sicherheitsmassnahmen der europäischen Behörden. 

Flüssigkeiten dürfen künftig nur noch in begrenzten Mengen im Handgepäck mitgeführt werden. Es sind ausschliesslich Flüssigkeiten in einem Behältnis mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml erlaubt. Die Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit Druck- oder Klemmleistenverschluss und einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter (entspricht einem Beutel mit einer Abmessung von 20 cm x 20 cm, siehe Foto unten) pro Passagier verpackt sein. Diese Plastikbeutel sind im Handel und am Flughafen verfügbar.

Zu den Flüssigkeiten zählen:

  • Wasser und andere Getränke, Suppen, Sirup
  • Parfums
  • Gels, einschliesslich Haargels und Duschgels
  • Pasten, einschliesslich Zahnpasta
  • Wimperntusche
  • Cremes, Lotionen und Öle
  • Sprays
  • Inhalt von Druckbehältern, einschliesslich Rasierschaum, andere schaumartige Mittel
  • Deodorants
  • Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen
  • alle anderen Produkte mit ähnlicher Konsistenz
Alle Produkte, die nicht in den Plastikbeutel gegeben werden können, sind im aufgegebenen Gepäck zu verstauen oder werden einbehalten und vernichtet. Flüssigkeiten mit einer Menge von über 100 ml müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden oder werden einbehalten und vernichtet. 

Ausnahmen gelten für:
  • Flüssigkeiten oder Gels für Diabetiker mit entsprechendem Nachweis über die medizinische Notwendigkeit
  • Medikamente mit entsprechender Verschreibung speziell für den Reisenden
  • Babynahrung und -milch in kleinen Mengen für mitreisende Babys
  • in den Duty-Free-Shops oder an Bord erworbene flüssige Produkte. Diese müssen sich in einem versiegelten Plastikbeutel befinden. Öffnen Sie diesen nicht, bevor Sie die Sicherheitskontrolle Ihres Transfer-Flughafens bzw. die letzte Sicherheitskontrolle bei Reisen mit mehreren europäischen Umsteigeflughäfen passiert haben. Diese Produkte sind zusätzlich zu den in Ihrem Plastikbeutel mit Druck-/Klemmleistenverschluss mitgeführten Flüssigkeiten erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht das aufgegebene Gepäck betrifft. 

Sie sind ausserdem dazu aufgefordert, Jacken und Mäntel bei den Sicherheitskontrollen abzulegen sowie elektrische und elektronische Gegenstände wie Laptops, Handys, MP3-Player etc. aus dem Handgepäck zu nehmen.

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