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Häufige Fragen
Flug
Welche Flüssigkeiten dürfen Sie im Flug-Handgepäck mitnehmen?
Häufige Fragen
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Welche Flüssigkeiten dürfen Sie im Flug-Handgepäck mitnehmen?
| Welche Flüssigkeiten dürfen Sie im Flug-Handgepäck mitnehmen? |
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Seit 6. November 2006 gelten für alle Passagiere, die von europäischen Flughäfen sowie von Norwegen, Island und der Schweiz abfliegen, neue Sicherheitsmassnahmen der europäischen Behörden.
Flüssigkeiten dürfen künftig nur noch in begrenzten Mengen im Handgepäck mitgeführt werden. Es sind ausschliesslich Flüssigkeiten in einem Behältnis mit einem maximalen Fassungsvermögen von 100 ml erlaubt. Die Behältnisse müssen in einem transparenten Plastikbeutel mit Druck- oder Klemmleistenverschluss und einem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter (entspricht einem Beutel mit einer Abmessung von 20 cm x 20 cm, siehe Foto unten) pro Passagier verpackt sein. Diese Plastikbeutel sind im Handel und am Flughafen verfügbar.
Zu den Flüssigkeiten zählen:
Alle Produkte, die nicht in den Plastikbeutel gegeben werden können, sind im aufgegebenen Gepäck zu verstauen oder werden einbehalten und vernichtet. Flüssigkeiten mit einer Menge von über 100 ml müssen im aufgegebenen Gepäck verstaut werden oder werden einbehalten und vernichtet.
Ausnahmen gelten für:
Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nicht das aufgegebene Gepäck betrifft.
Sie sind ausserdem dazu aufgefordert, Jacken und Mäntel bei den Sicherheitskontrollen abzulegen sowie elektrische und elektronische Gegenstände wie Laptops, Handys, MP3-Player etc. aus dem Handgepäck zu nehmen.
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